(INHOUSE-SEMINARE; VORTRÄGE; TRAINING) - Stand Januar 2014
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Seminars des Unternehmens „GripsFaktor“ – nachfolgend
Anbieter genannt – angebotenen und beim Kunden durchgeführten Veranstaltung (= Inhouse-Seminar oder Vortrag).
Mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden kommt das Vertragsverhältnis zustande.
Mit Durchführung der Veranstaltung wird das Honorar fällig. Der Kunde erhält hierzu eine Rechnung. Das Honorar umfasst die Seminar-/Vortragsgrundgebühr, Fahrtkosten (derzeit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer), ggf. Kosten für Veranstaltungsunterlagen (derzeit 10,80 Euro pro Exemplar je Teilnehmer) sowie eventuell anfallende Übernachtungskosten. Eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit für den Referenten kann gegebenenfalls durch den Kunden gestellt werden. Das Honorar ist als Nettopreis ausgewiesen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Die Zahlung des Honorars erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer per Banküberweisung an die in der Rechnung aufgeführten Bankverbindung.
Die maximale Teilnehmerzahl eines Inhouse-Seminars ist in Abhängigkeit des Seminarinhalts auf 30 bzw. 15 Personen begrenzt. Die maximale Teilnehmerzahl ist in der Auftragsbestätigung, bzw. im Seminarkonzeptvorschlag ausgewiesen. Spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn teilt der Kunde dem Anbieter die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer der Veranstaltung mit. Die dementsprechende Menge der Veranstaltungsunterlagen wird im Rahmen der Veranstaltung ausgehändigt. Bei Vorträgen gibt es keine Teilnehmerbegrenzung.
Der Anbieter ist bei Rücktritt oder Umbuchung schriftlich zu informieren. Für die Fristberechnung ist der Zugang (Posteingangsdatum) beim Veranstalter ausschlaggebend. Im Falle der Nichtdurchführung einer Veranstaltung bzw. eines Rücktritts von der Buchung einer Veranstaltung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe der gesamten Seminar-/Vortragsgrundgebühr als Ausfallentschädigung erhoben. Eine terminliche Umbuchung kann ohne die Entstehung zusätzlicher Kosten nur einmalig erfolgen. Die terminliche Neufestsetzung der Veranstaltung muss spätestens vier Wochen vor dem ursprünglich bestätigten Veranstaltungstermin vorgenommen worden sein. Der neu festgesetzte Veranstaltungstermin muss darüber hinaus innerhalb von zwei Monaten nach dem ursprünglich bestätigten Seminartermin durchgeführt worden sein.
Der Anbieter behält sich darüber hinaus das Recht vor, bei Verhinderung eines Referenten einen Ersatzreferenten zu stellen.
Ansprüche des Kunden entstehen hieraus nicht.
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages werden vom Anbieter Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde z.B. bei einer Bestellung mitteilt (z.B. Name, Kontaktdaten, Telefonnummer) werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden verwendet. Der Anbieter versichert, dass die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass der Anbieter dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde hierzu vorherausdrücklich eingewilligt hat. Soweit der Anbieter zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird der Anbieter auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die der Anbieter über ihn gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Kundendaten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten ist der Anbieter zu kontaktieren.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.